
Belgien plant neue Regeln für ausländische Fachkräfte
Belgien plant neue Regeln für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Anträge auf die Blaue Karte EU sollen binnen 90 Tagen bearbeitet werden. Auch der Schutz ausgebeuteter Arbeitnehmer soll verbessert werden.
Belgien will die Beschäftigung hochqualifizierter Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten erleichtern. Ein Gesetzentwurf hat eine wichtige parlamentarische Hürde genommen. Vorgesehen sind kürzere Verwaltungsverfahren, strengere Kontrollen bei Arbeitsgenehmigungen und ein besserer Schutz für ausgebeutete Beschäftigte.
In Belgien sollen hochqualifizierte Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union künftig von vereinfachten Verfahren profitieren. Der Innenausschuss der belgischen Abgeordnetenkammer hat am 14. Oktober 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf in zweiter Lesung gebilligt.
Die geplanten Änderungen betreffen das Ausländerrecht vom 15. Dezember 1980 und sollen die Voraussetzungen für die Beschäftigung internationaler Fachkräfte verbessern.
Blaue Karte EU: Höchstens 90 Tage Bearbeitungszeit
Im Mittelpunkt der Reform steht die Blaue Karte EU. Für die Bearbeitung entsprechender Anträge ist eine Höchstfrist von 90 Tagen vorgesehen. Gleichzeitig soll es für Inhaber der Blauen Karte einfacher werden, beruflich innerhalb der Europäischen Union mobil zu sein.
Die bestehenden Anforderungen an Gehalt, berufliche Qualifikation und Arbeitszeit bleiben erhalten.
Mehr Schutz bei Ausbeutung durch Arbeitgeber
Neben den Erleichterungen sieht der Gesetzentwurf strengere Prüfungen beim kombinierten Arbeits- und Aufenthaltstitel, dem sogenannten Single Permit, vor.
Anträge sollen unter anderem abgelehnt werden können, wenn erhebliche Zweifel an der Echtheit eingereichter Unterlagen bestehen. Auch Unternehmen, die hauptsächlich zur Ermöglichung der Einreise ausländischer Staatsangehöriger gegründet wurden, können unter die erweiterten Ablehnungsgründe fallen.
Eine weitere Änderung betrifft Beschäftigte, die Opfer schwerwiegender arbeits- und sozialrechtlicher Verstöße werden. Werden beispielsweise Löhne systematisch nicht gezahlt, könnten betroffene Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monate Zeit erhalten, eine neue Arbeitsstelle zu finden, bevor ihr arbeitsbezogenes Aufenthaltsrecht endet.
Der von Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt eingebrachte Gesetzentwurf war bereits am 13. Mai 2026 vom Ministerrat gebilligt worden. Die erste Lesung im Innenausschuss erfolgte am 2. Oktober.
Mit der Reform soll die EU-Richtlinie 2021/1883 zur Blauen Karte teilweise in belgisches Recht umgesetzt werden. Die Zustimmung des Ausschusses ist ein weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren, bedeutet jedoch noch nicht, dass die neuen Bestimmungen bereits in Kraft sind.

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