Bericht: Eyüp Koçak
Die Bundesregierung plant Änderungen bei Sozialleistungen und der Rentenfinanzierung. Bei einer Anhörung im Bundestag kritisierten Sachverständige die begrenzte Wirkung der vorgesehenen Sparmaßnahmen.
BERLIN – Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am Montag, 12. Oktober 2026, über den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 beraten. Die Bundesregierung will damit den Bundeshaushalt entlasten und die reguläre Kreditobergrenze einhalten.
Vorgesehen ist, 2,7 Milliarden Euro aus dem europäischen Emissionshandel künftig dem Bundeshaushalt statt dem Klima- und Transformationsfonds zuzuführen. Gleichzeitig soll der zusätzliche Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung 2027 um eine weitere Milliarde Euro sinken.
Auch bei den Sozialleistungen sind Änderungen geplant. Der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag soll entfallen. Zudem will die Bundesregierung zur einstufigen Fortschreibung der sozialrechtlichen Regelbedarfe zurückkehren. Die Rückzahlung der Kredite aus dem Sondervermögen Bundeswehr soll 2033 beginnen.
Sachverständige zweifeln an langfristiger Entlastung
Die Wirtschaftswissenschaftlerin Prof. Dr. Désirée I. Christofzik erklärte, der Gesetzentwurf verschaffe der Haushaltsplanung vor allem kurzfristig Spielraum. Eine langfristig tragfähige Konsolidierung sei damit noch nicht erreicht.
Prof. Dr. Tom Krebs wandte sich gegen die geplanten Einschnitte im Sozialbereich. Statt Sozialleistungen zu kürzen, müsse die Wirtschaftspolitik stärker auf eine nachhaltige Erholung ausgerichtet werden.
Dr. Christian Ochsner bemängelte die mangelnde Transparenz der Haushaltsplanung. Für das Parlament sei nur schwer nachvollziehbar, welche finanziellen Auswirkungen die einzelnen Maßnahmen hätten.
Weitere Einnahmen verspricht sich die Bundesregierung von höheren Steuern auf Alkohol, Schaumwein und Alkopops. Bei voller Jahreswirkung werden zusätzliche Einnahmen von 455 Millionen Euro erwartet. Die steuerlichen Regelungen sollen am 9. November 2026 in einer gesonderten Anhörung des Finanzausschusses behandelt werden.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2027 befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Ob die geplanten Änderungen in dieser Form umgesetzt werden, ist noch offen.