Zugriffssperre für die türkische Nachrichtenplattform T24

In der Türkei ist eine Zugriffssperre gegen die Website und die Social-Media-Konten der unabhängigen Nachrichtenplattform T24 angeordnet worden.

 Die Entscheidung des 1. Friedensstrafgerichts Istanbul vom 29. September 2026 wurde nach Angaben aus dem türkischen Justizministerium im Rahmen der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Untersuchung „Ailem Güvende“ („Meine Familie ist sicher“) getroffen.

Nach den vom Justizministerium an Medienvertreter übermittelten Informationen wurden 118 Beiträge, die T24 innerhalb des vergangenen Jahres veröffentlicht hatte, als sogenannte „LGBT-Propaganda“ eingestuft und als Begründung für die Maßnahme angeführt.

In der T24 zugestellten Mitteilung wird die Entscheidung auf Artikel 8/A des türkischen Gesetzes Nr. 5651 über Veröffentlichungen im Internet gestützt. Die zuständigen Stellen forderten demnach die Umsetzung der Zugriffssperre für die Domain t24.com.tr.

Die Entscheidung hat zugleich eine neue Debatte über Pressefreiheit und die Regulierung von Online-Medien in der Türkei ausgelöst. T24 informierte seine Leser über die Entscheidung und die vorausgegangenen Entwicklungen.

Diese Zusammenfassung soll deutschsprachigen Lesern einen Überblick über den Umfang und die offiziell angeführte Begründung der gegen T24 verhängten Maßnahme geben.

Güncel Haberleri