Exklusivmeldung: Eyüp Koçak
Während die erste Generation der türkischen Arbeitsmigranten in Deutschland längst das Rentenalter erreicht, zeigen offizielle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine bemerkenswerte Entwicklung. Die Zahl der in die Türkei gezahlten deutschen Renten stieg von 87.241 im Jahr 2022 auf 89.372 Ende 2024. Zugleich bestätigt die Deutsche Rentenversicherung, dass viele Menschen, die einst als „Gastarbeiter“ in Deutschland tätig waren, im Alter in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt sind. Die fast 90.000 Rentenzahlungen bedeuten allerdings nicht, dass ebenso viele türkische Rentner Deutschland verlassen haben und dauerhaft in die Türkei zurückgekehrt sind.
65 Jahre sind vergangen, seit 1961 das Anwerbeabkommen zwischen der Türkei und Deutschland unterzeichnet wurde. Ein großer Teil der ersten Generation, die damals zum Arbeiten nach Deutschland kam, hat inzwischen das Erwerbsleben hinter sich gelassen.
Damit rückt heute eine Bewegung in die entgegengesetzte Richtung in den Fokus.
Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen, dass die Zahl der Renten, die an Empfänger in der Türkei gezahlt werden, in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Gleichzeitig weist die DRV ausdrücklich darauf hin, dass zahlreiche ehemalige „Gastarbeiter“ ihren Lebensabend wieder in ihren Herkunftsländern verbringen.
Wie viele deutsche Renten werden in die Türkei gezahlt?
Nach Angaben aus dem Rentenatlas der Deutschen Rentenversicherung wurden zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 89.372 deutsche Renten in die Türkei gezahlt.
Davon entfielen 84.933 Renten auf ausländische und 4.439 auf deutsche Berechtigte.
Ein Jahr zuvor hatte die Gesamtzahl noch bei 88.174 gelegen. Innerhalb eines Jahres kamen damit 1.198 Rentenzahlungen hinzu. Das entspricht einem Anstieg von rund 1,36 Prozent.
Deutsche Rentenzahlungen in die Türkei steigen seit drei Jahren
Ein Vergleich der vergangenen drei Jahre macht die Entwicklung besonders deutlich:
2022: 87.241
2023: 88.174
2024: 89.372
Zum 31. Dezember 2022 wurden insgesamt 87.241 Renten in die Türkei gezahlt. Davon gingen 82.969 an ausländische und 4.272 an deutsche Berechtigte.
Zum 31. Dezember 2023 waren es bereits 83.836 Renten für ausländische und 4.338 für deutsche Berechtigte. Insgesamt belief sich die Zahl damit auf 88.174.
Ende 2024 stieg die Zahl der Renten für ausländische Berechtigte auf 84.933, während 4.439 Renten deutschen Berechtigten zugeordnet waren.
Zwischen 2022 und 2024 erhöhte sich die Gesamtzahl der in die Türkei gezahlten deutschen Renten damit um 2.131. Das entspricht einem Zuwachs von rund 2,4 Prozent.
Deutsche Rentenversicherung äußert sich zur Gastarbeiter-Generation
Neben den Zahlen ist auch eine Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung vom 2. Juni 2026 zum Thema „Rente im Ausland“ von Bedeutung.
Darin erklärte die DRV, dass mehr als 1,7 Millionen deutsche Renten an Menschen mit Wohnsitz im Ausland gezahlt werden. Zugleich machte die Rentenversicherung deutlich, dass es sich dabei keineswegs ausschließlich um Deutsche handelt, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben.
Zu den Empfängern gehören auch zahlreiche Menschen, die einst als „Gastarbeiter“ in Deutschland gearbeitet haben und im Alter in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind.
Nach aktuellen Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden aus der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich rund 1,8 Millionen Renten in mehr als 150 Länder gezahlt.
89.372 Rentenzahlungen bedeuten nicht 89.372 türkische Rückkehrer
Bei der Interpretation der Zahlen für die Türkei ist allerdings eine entscheidende Einschränkung zu beachten.
Dass 89.372 deutsche Renten in die Türkei gezahlt werden, bedeutet nicht, dass 89.372 türkische Rentner Deutschland verlassen haben und in die Türkei zurückgekehrt sind.
Die Daten des Rentenatlas zeigen das Land, in das die Rente gezahlt wird, und unterscheiden zwischen deutschen und ausländischen Berechtigten. Aus der Statistik geht jedoch nicht hervor, dass sämtliche Personen in der Kategorie „Ausländer“ türkische Staatsangehörige sind.
Auch der Zeitpunkt eines möglichen Umzugs von Deutschland in die Türkei lässt sich aus diesen Daten nicht ablesen.
So kann jemand erst nach dem Eintritt in den Ruhestand von Deutschland in die Türkei gezogen sein. Eine andere Person könnte Deutschland bereits viele Jahre zuvor verlassen haben und erst später in der Türkei das deutsche Rentenalter erreicht haben.
Die vorliegenden Zahlen lassen deshalb keine direkte Aussage darüber zu, wie viele türkische Rentner Deutschland dauerhaft verlassen haben und in die Türkei zurückgekehrt sind.
Nimmt die Rückkehr von Rentnern aus Deutschland in die Türkei zu?
Genau an diesem Punkt bleibt eine zentrale Frage offen.
Die Zahl der in die Türkei gezahlten deutschen Renten steigt. Gleichzeitig bestätigt die Deutsche Rentenversicherung, dass ein Teil der ehemaligen Gastarbeiter im Alter in das jeweilige Herkunftsland zurückkehrt.
Beide Befunde sind mit einer Rückkehrbewegung von Rentnern in Richtung Türkei vereinbar. Sie reichen jedoch nicht aus, um daraus abzuleiten, dass sich diese Bewegung in den vergangenen Jahren tatsächlich beschleunigt hat.
Um das verlässlich beurteilen zu können, müssten weitere Daten miteinander verknüpft werden – etwa zur Staatsangehörigkeit und zum Alter der Auswandernden, zum Zeitpunkt ihres Wegzugs aus Deutschland sowie zu ihrem Rentenstatus.
Wird die deutsche Rente bei einem Umzug in die Türkei gekürzt oder eingestellt?
Für Menschen, die in Deutschland Rentenansprüche erworben haben, stellt sich bei einem geplanten Umzug in die Türkei vor allem die Frage, was mit ihrer deutschen Rente geschieht.
Nach den offiziellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung ist es grundsätzlich möglich, eine deutsche Rente auch in der Türkei zu beziehen.
Deutsche und türkische Staatsangehörige können ihre Rente grundsätzlich unabhängig davon in gleicher Höhe beziehen, ob sie in Deutschland oder in der Türkei leben. Abweichende Regelungen können allerdings beispielsweise dann greifen, wenn Versicherungszeiten in Drittstaaten berücksichtigt werden oder sich Besonderheiten aus dem individuellen Versicherungsverlauf ergeben.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt deshalb Rentnern, die einen Umzug in die Türkei planen, sich vor dem Wohnortwechsel bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger über die Auswirkungen im konkreten Einzelfall zu informieren.
Kehrt sich die 1961 begonnene Migrationsbewegung im Rentenalter um?
1961 wurde das Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei geschlossen. 65 Jahre später befindet sich die erste Generation der damaligen Arbeitsmigranten im Ruhestand.
Die offiziellen Angaben machen zwei Entwicklungen deutlich: Ein Teil der Menschen, die einst als „Gastarbeiter“ in Deutschland arbeiteten, kehrt im Alter in das Herkunftsland zurück. Gleichzeitig ist die Zahl der deutschen Rentenzahlungen in die Türkei in den vergangenen Jahren gestiegen.
Eine entscheidende Frage können die vorhandenen Statistiken jedoch bislang nicht beantworten: Wie viele türkische Rentner haben Deutschland tatsächlich verlassen, um dauerhaft in die Türkei zurückzukehren?
Aus den fast 90.000 Rentenzahlungen lässt sich daher zunächst vor allem ablesen, welche Bedeutung die Türkei bei grenzüberschreitenden deutschen Rentenzahlungen hat. Welcher Anteil davon auf jüngere Rückkehrbewegungen von Rentnern aus Deutschland zurückzuführen ist, lässt sich erst mit detaillierteren Daten bestimmen.
Damit beginnt für die erste Generation der Arbeitsmigration ein neues Kapitel: Nach Jahrzehnten des Arbeitslebens in Deutschland – verbringen immer mehr ehemalige Gastarbeiter ihren Ruhestand in der Türkei?