Gesundheitskarte vor großer Änderung: Ab 2027 reicht beim Arzt auch das Smartphone

Gesundheitskarte vor großer Änderung: Ab 2027 reicht beim Arzt auch das Smartphone

Ab 2027 können Versicherte ihre GesundheitsID als digitalen Versicherungsnachweis nutzen. Das Smartphone wird damit zur Alternative zur Gesundheitskarte. Doch die Umstellung erfolgt schrittweise – und die klassische eGK bleibt weiterhin gültig.

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Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens geht in die nächste Phase. Ab dem 1. Januar 2027 wird die seit Jahren in Arztpraxen verwendete elektronische Gesundheitskarte (eGK) durch die digitale Gesundheitsidentität, die GesundheitsID, ergänzt. Versicherte können ihre Versicherungsdaten in Gesundheitseinrichtungen, die über die erforderliche technische Infrastruktur verfügen, über ihr Smartphone nachweisen.

Die gesetzliche Grundlage für die neue Anwendung findet sich in den Paragrafen 291 und 291a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Demnach kann die GesundheitsID ab dem 1. Januar 2027 als Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte für den Versicherungsnachweis genutzt werden.

Gesundheitskarte bleibt weiterhin gültig

Auch mit der Einführung der neuen Anwendung bleibt die elektronische Gesundheitskarte weiterhin im Einsatz. Die Krankenkassen werden ihren Versicherten weiterhin eine eGK ausstellen, während die GesundheitsID als zusätzliche Möglichkeit zur Verfügung steht.

Die Nutzung der digitalen Identität bleibt für Versicherte freiwillig. Wer seine Angelegenheiten nicht über das Smartphone erledigen möchte, kann bei Arztbesuchen weiterhin die bisherige Gesundheitskarte verwenden.

Auch die gematik, die für die digitale Infrastruktur des deutschen Gesundheitswesens verantwortlich ist, bezeichnet die GesundheitsID als alternative und ergänzende Möglichkeit zur elektronischen Gesundheitskarte.

GesundheitsID wird bereits seit 2024 angeboten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch eine GesundheitsID zur Verfügung zu stellen.

Die digitale Identität ermöglicht es Versicherten, sich bei digitalen Angeboten des Gesundheitswesens sicher zu identifizieren. Bereits heute kann die GesundheitsID für den Zugang zu digitalen Gesundheitsdiensten wie der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem E-Rezept genutzt werden.

Mit der Erweiterung des Systems im Jahr 2027 soll die GesundheitsID auch für den Versicherungsnachweis in Arztpraxen eingesetzt werden können.

Identitätsnachweis beim Arzt per Smartphone

Ziel des neuen Systems ist es, den Vorgang, der heute in der Arztpraxis durch das Einlesen der Gesundheitskarte am Kartenterminal erfolgt, künftig auch über das Smartphone zu ermöglichen.

Dafür wird die technische Infrastruktur des Gesundheitswesens umfassend weiterentwickelt.

Im Mittelpunkt der Arbeiten steht das neue Versichertenstammdatenmanagement VSDM 2.0. Nach dem von der gematik veröffentlichten technischen Zeitplan startete die Pilotphase des Systems am 1. September 2026 zunächst mit einer großen Krankenkasse und mindestens einem Primärsystem.

Nach der Pilotphase sollen weitere Krankenkassen und Anbieter von Praxissoftware schrittweise in das System eingebunden werden.

Daher ist davon auszugehen, dass sich der digitale Versicherungsnachweis per Smartphone im Laufe des Jahres 2027 schrittweise in den Gesundheitseinrichtungen verbreiten wird.

„Check-in“ per Smartphone kommt

Ein weiterer wichtiger Baustein der Digitalisierung ist PoPP (Proof of Patient Presence).

PoPP wird als Verfahren entwickelt, mit dem digital nachgewiesen werden kann, dass ein Patient im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Gesundheitsleistung tatsächlich anwesend ist.

Nach dem aktuellen technischen Zeitplan der gematik soll die zweite Stufe von PoPP ab September 2027 eingeführt werden. In dieser Phase soll es Versicherten ermöglicht werden, mit ihrer GesundheitsID direkt über das eigene Smartphone in einer Gesundheitseinrichtung digital einzuchecken.

Langfristig soll das System nicht nur in Arztpraxen, sondern auch bei mobilen Gesundheitsangeboten und in der Fernbehandlung eingesetzt werden können.

1. Januar 2027 ist der entscheidende Stichtag

Aus rechtlicher Sicht ist der 1. Januar 2027 der entscheidende Termin. Ab diesem Zeitpunkt wird die GesundheitsID beim digitalen Versicherungsnachweis zu einer gleichwertigen Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte.

Die praktische Einführung wird jedoch voraussichtlich nicht bundesweit gleichzeitig erfolgen. Dafür müssen unter anderem die Praxissoftware aktualisiert, die Krankenkassen an das neue System angebunden sowie die Infrastruktur für VSDM 2.0 und PoPP weiter ausgebaut werden.

Das Jahr 2027 wird daher weniger von einer einmaligen Umstellung geprägt sein, sondern vielmehr zu einem Übergangsjahr, in dem sich die digitale Alternative zur Gesundheitskarte schrittweise im Alltag etablieren soll.

Als Nächstes kommt die europäische digitale Brieftasche

Die Bundesregierung bereitet bereits die nächste Stufe der Digitalisierung im Gesundheitswesen vor.

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 den Entwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Nutzung digitaler Identitäten und Gesundheitsdaten weiterzuentwickeln.

Zu den Plänen gehören auch Regelungen, die es künftig ermöglichen sollen, Identitätsnachweise im Gesundheitswesen mit der Infrastruktur der europäischen digitalen Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet) zu verknüpfen.

Da sich das GeDIG noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, können sich einzelne Regelungen des Entwurfs im Laufe der parlamentarischen Beratungen noch ändern.

Gesundheitskarte und Smartphone werden zunächst parallel genutzt

Mit dem Start der neuen Möglichkeiten im Jahr 2027 werden die elektronische Gesundheitskarte und die GesundheitsID in Deutschland parallel genutzt.

Versicherte, die sich für die digitale Variante entscheiden, können ihre Versicherungsdaten in Gesundheitseinrichtungen mit entsprechender technischer Ausstattung über ihr Smartphone nachweisen. Wer die GesundheitsID nicht nutzt, kann weiterhin mit der elektronischen Gesundheitskarte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

Damit bekommt die Gesundheitskarte, die seit Jahren für Millionen Versicherte zum festen Bestandteil des Portemonnaies gehört, ab 2027 eine digitale Alternative auf dem Smartphone.

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